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AuslandstätigkeitSchiffskoch einer ausländischen Reederei unterhält Wohnsitz
Unterhält ein auf verschiedenen Schiffen einer ausländischen Reederei tätiger Schiffskoch in Deutschland eine Wohnung, hat er dort seinen Wohnsitz. Folge: Das für seine Tätigkeit an Bord bezogene Gehalt unterliegt als Teil des sogenannten Welteinkommens der deutschen Besteuerung und ist nicht aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) in Deutschland steuerfrei.
Unterhält ein auf verschiedenen Schiffen einer ausländischen Reederei tätiger Schiffskoch in Deutschland eine Wohnung, hat er dort seinen Wohnsitz. Folge: Das für seine Tätigkeit an Bord bezogene Gehalt unterliegt als Teil des sogenannten Welteinkommens der deutschen Besteuerung und ist nicht aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) in Deutschland steuerfrei.
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AUSGABE: LGP 12/2008, S. 199 · ID: 123277