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ElektromobilitätAktuelle Fragen rund um E-Dienstwagen: Was gilt lohnsteuerlich bei Akku-Wechsel & Co.?
Top-Beitrag Abo-Inhalt 21.06.2024 5 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München
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| Aktuell werfen LGP-Leser verschiedene Fragen rund um die Überlassung von E-Dienstwagen auf. Themen waren, was bei E-Dienstwagen lohnsteuerlich gilt, die nicht mehr aufgeladen werden müssen, weil ein Akku-Wechsel erfolgt, und ob und wann nach Anhebung der BLP-Grenze im Jahr 2024 der Bruttolistenpreis (BLP) geviertelt werden kann? LGP nimmt das zum Anlass, anhand der Spielregeln beim E-Dienstwagen die Fragen zu beantworten. |
AUSGABE: LGP 7/2024, S. 147 · ID: 50053012
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