Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2024 abgeschlossen.
SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
BMF: Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024 Das BMF hat aufgrund der Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungs- und Wachstumschancengesetz sein Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen (§ 3 Nr. 39, § 19a EStG) angepasst. Das neue BMF-Schreiben ist ab dem 01.01.2024 anzuwenden und ersetzt das BMF-Schreiben vom 16.11.2021 (BMF, Schreiben vom 01.06.2024, Az. IV C 5 – S 2347/24/10001 :001, Abruf-Nr. 241825). Aus dem Regierungsentwurf zum JStG 2024: Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets vorgesehen Das Bundeskabinett hat am 05.06.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024, Abruf-Nr. 241850) beschlossen. Im Regierungsentwurf u. a. enthalten ist die Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets. Die Regelung soll die lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets vereinfachen. Arbeitgeber erhalten durch die neue Regelung die Möglichkeit, die Lohnsteuer auf ein Mobilitätsbudget für die außerdienstliche Nutzung von Mobilitätsleistungen in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses bis zu einem Betrag von 2.400 Euro jährlich pauschal mit 25 Prozent zu erheben, soweit das Mobilitätsbudget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Außerdem ist im Entwurf vorgesehen, den Anwendungsbereich der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (Aktien, GmbH-Anteile etc.) auch auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen zu erweitern. BFH muss klären: Ist die Kfz-Steuer für ein Hybrid-Fahrzeug ohne Plug-in-Lademöglichkeit verfassungsgemäß? Ist ein nicht mit externer Lademöglichkeit versehenes sog. Mild-Hybrid-Fahrzeug genauso der Kfz-Steuer zu unterwerfen wie ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug, weil die im Zulassungsverfahren für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge ermittelten geringen Emissionswerte im Praxisbetrieb nicht erreicht werden? Gebietet das der auch für die Kfz-Steuer geltende Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG? Darüber muss der BFH entscheiden. Das dortige Verfahren trägt das Az. IV R 7/24. FG Nürnberg: Pilot hat erste Tätigkeitsstätte bei dauerhafter Zuordnung zu Flughafen Ein Pilot, der von seinem Arbeitgeber arbeitsrechtlich einem Flughafen dauerhaft zugeordnet ist und auf dem Flughafengelände zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten erbringt, die er als Pilot arbeitsvertraglich schuldet, hat dort seine erste Tätigkeitsstätte (FG Nürnberg, Urteil vom 06.12.2023, Az. 8 K 672/22, Abruf-Nr. 240758). Beim BSG: Wann erbringt Berufskraftfahrer wesentlichen Teil der Tätigkeit in Wohnsitzstaat Deutschland? Nach welchen Kriterien bestimmt sich im Rahmen der Festlegung des nationalen Rechts der sozialen Sicherheit bei der beruflichen Tätigkeit eines Berufskraftfahrers im Straßengütertransport, der in Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Belgien tätig und bei einem Unternehmen mit Sitz in Luxemburg angestellt ist, ob dieser einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit in seinem Wohnsitzstaat Deutschland ausübt? Zu dieser Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 09.11.2023, Az. L 16 KR 786/20, Abruf-Nr. 241819) ist unter dem Az. B 12 KR 7/24 R die Revision beim BFH anhängig. Beim BSG: Wiedereingliederungsmaßnahme und Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Das BSG muss unter dem Az. BSG B 12 KR 6/24 R folgende Frage klären: Entsteht während einer Wiedereingliederungsmaßnahme Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der zuvor wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Beschäftigte während der Maßnahme ein geringeres, die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitendes Entgelt erhält? |
AUSGABE: LGP 7/2024, S. 150 · ID: 50033994