Aus- und FortbildungÜbernahme von Studiengebühren: Steuerpflichtiger Arbeitslohn oder steuerfreie Erstattung?
| Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, übernehmen viele Arbeitgeber für motivierte Arbeitnehmer die Studienkosten und bezahlen diese direkt an die Hochschule. Spätestens in der Lohnbuchhaltung stellt sich dann die Frage, ob es sich bei dieser Kostenübernahme um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn oder um eine steuerfreie Leistung handelt. LGP liefert die Details. |
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AUSGABE: LGP 11/2024, S. 219 · ID: 50136762