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Betriebliche Altersversorgung/PensionszusageGleichzeitiger Bezug von bAV-Leistung und Gehalt beim GGf – BMF nennt Details
Top-Beitrag Abo-Inhalt 27.09.2024 6 Min. Lesedauer Von Dr. Claudia Veh, B & W Deloitte GmbH, München
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| Bei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) ist der Beginn der Altersrente in ihrer Pensionszusage oft nicht an das Ausscheiden aus dem Unternehmen, sondern „nur“ an die Vollendung des Pensionsalters gekoppelt. Die Folge ist dann im Fall einer Weiterbeschäftigung nach der Altersgrenze, dass Gehalt und Altersleistung parallel gezahlt werden. Das wirft regelmäßig Fragen auf. Der BFH hatte letztes Jahr nun eine neue Sicht eingenommen, ob in dem Fall eine Anrechnung von Aktivbezügen auf bAV-Leistungen zu erfolgen hat – und das BMF hat mit einem Schreiben nachgezogen. |
AUSGABE: LGP 11/2024, S. 221 · ID: 50179835
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