ArbeitgeberleistungenGehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells
| Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells erfüllt das „Zusätzlichkeitserfordernis“ des § 8 Abs. 4 EStG nicht, wenn der Arbeitslohn zugunsten der monatlichen Aufladungen auf die Geldkarte reduziert wird. Die auf den 01.01.2020 rückwirkende gesetzliche Legaldefinition des Zusätzlichkeitserfordernisses in § 8 Abs. 4 EStG durch das Jahressteuergesetz 2021 stellt eine zulässige unechte Rückwirkung dar. So sieht es das FG Rheinland-Pfalz. |
Das FG begründet dies damit, dass das Gesetz auf einen noch nicht abgeschlossenen Veranlagungszeitraum der Einkommensteuer angewendet wird. Es hat aber aus Gründen der Rechtsfortbildung die Revision zugelassen, weil zur Auslegung von § 8 Abs. 4 EStG sowie zur Rückwirkungsproblematik, insbesondere im Kontext der Lohnsteuer, noch keine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.08.2024, Az. 3 K 1285/22, Abruf-Nr. 244289).
Ausgabe: 11/2024, S. 211 · ID: 50206109
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