Gesetzliche UnfallversicherungBSG: Abholen von Arbeitsschlüsseln nach Wochenendausflug kann als versicherter Betriebsweg gelten und Arbeitsunfall begründen
| Verunglückt eine Arbeitnehmerin nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte, kann ein Arbeitsunfall vorliegen. Das hat das BSG entschieden. |
Im konkreten Fall fuhr die Arbeitnehmerhin am Unfalltag früh morgens nach einem privaten Wochenendausflug von dort zurück zu ihrer Wohnung, in der sich Schlüssel und Unterlagen für ihren anschließenden Arbeitseinsatz befanden. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort verunglückte die Arbeitnehmerin mit ihrem Pkw und wurde schwer verletzt. Weder die Berufsgenossenschaft noch die Vorinstanzen wollten einen Arbeitsunfall anerkennen. Vor dem BSG hat sich das Blatt für die Arbeitnehmerin gewendet; das LSG muss den Fall nochmals entscheiden. Nach folgenden Maßgaben des BSG: Die Arbeitnehmerin könne sich auf einem versicherten Betriebsweg befunden haben, wenn sie den Weg zur Aufnahme von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung zurückgelegt hat, um eine Weisung ihres Arbeitgebers umzusetzen. Sollte keine solche Weisung feststellbar sein, könne die Arbeitnehmerin auf einem versicherten Weg verunfallt sein, wenn sie mit den Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung verwahrtes Arbeitsgerät holen wollte, das für ihre Arbeit unentbehrlich war. Die hierfür erforderlichen Feststellungen muss das LSG nachholen (BSG, Urteil vom 26.09.2024, Az. B 2 U 15/22 R, Abruf-Nr. 243969).
Ausgabe: 11/2024, S. 212 · ID: 50183789
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