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KrankenversicherungWechsel in die Familienversicherung durch kurzzeitigen Teilrentenbezug – weiteres Verfahren vor dem BSG

16.10.2024 1 Min. Lesedauer

| Kann ein privat krankenversicherter Bezieher einer Altersrente durch vorübergehende Wahl einer Teilrente die beitragsfreie Familienversicherung über den Ehepartner erreichen mit der Folge, dass bei späterer Rückkehr zur Vollrente die obligatorische freiwillige Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V eintritt? Zu dieser Frage ist nun ein zweites Verfahren beim BSG anhängig. |

Im Urteilsfall hatte ein privat krankenversicherter Rentner bei der Rentenversicherung beantragt, nur einen Teil seiner Rente ausgezahlt zu bekommen. Sodann beantragte er unter Verweis auf das nun unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegende Monatseinkommen die Aufnahme in die beitragsfreie Familienversicherung seiner Ehefrau. Der Rentner teilte mit, nach drei bis vier Monaten wieder seine Vollrente beziehen und sodann in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben zu wollen. Dies lehnte die Krankenkasse seiner Ehefrau ab. Der Rentner klagte und verlor in beiden Instanzen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2024, Az. L 14 KR 129/24, Abruf-Nr. 243114). Jetzt ist das BSG am Zug. Das Az. lautet: B 12 KR 13/24 R.

Ausgabe: 11/2024, S. 212 · ID: 50205050

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