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SäumniszuschlägeSäumniszuschläge in der Sozialversicherung: Wann sie fällig sind und wie sie berechnet werden
Top-Beitrag Abo-Inhalt 18.10.2024 7 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Auf Beiträge, die ein Zahlungspflichtiger nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags an den zuständigen Sozialversicherungsträger entrichtet, werden Säumniszuschläge fällig. LGP informiert u. a., wann Säumniszuschläge fällig werden und wie sie berechnet werden. |
AUSGABE: LGP 11/2024, S. 225 · ID: 50196538
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