Auslandstätigkei
Seit 01.10.2024 gelten neue steuerfreie Kaufkraftzuschläge
08.10.2024
1 Min. Lesedauer
| Auf Beiträge, die ein Zahlungspflichtiger nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags an den zuständigen Sozialversicherungsträger entrichtet, werden Säumniszuschläge fällig. LGP informiert u. a., wann Säumniszuschläge fällig werden und wie sie berechnet werden. |
Ausgabe: 11/2024, S. 225 · ID: 50196538