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BetragsverfahrenFür längere Sicherstellung eines Mobiltelefons gibt es eine Nutzungsentschädigung

Abo-Inhalt14.10.20241604 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Zwei typische Probleme des StrEG sind: Der Antragsteller macht nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, in dem sein Smartphone beschlagnahmt worden ist, Ansprüche wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit geltend und beantragt die Erstattung von Kosten für die Beiziehung eines Rechtsanwalts. Dazu hat die GStA Dresden in einem sog. Betragsverfahren Stellung genommen, den Nutzungsausfall teilweise entschädigt und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten abgelehnt. |

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AUSGABE: RVGprof 11/2024, S. 188 · ID: 50133539

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