16.10.2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 16.10.2024 abgeschlossen.
BetragsverfahrenFür längere Sicherstellung eines Mobiltelefons gibt es eine Nutzungsentschädigung
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
GStA Dresden
| Zwei typische Probleme des StrEG sind: Der Antragsteller macht nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, in dem sein Smartphone beschlagnahmt worden ist, Ansprüche wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit geltend und beantragt die Erstattung von Kosten für die Beiziehung eines Rechtsanwalts. Dazu hat die GStA Dresden in einem sog. Betragsverfahren Stellung genommen, den Nutzungsausfall teilweise entschädigt und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten abgelehnt. |
Relevanz für die Praxis
AUSGABE: RVGprof 11/2024, S. 188 · ID: 50133539
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion