Auslagen
Nun gibt es doch eine Aktenversendungspauschale für den ortsansässigen Verteidiger
11.02.2025
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| Für die Nachahmung einer hochpreisigen Uhr ist im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Streitwert von 200.000 EUR nicht zu hoch (OLG Frankfurt 2.2.24, 6 W 111/23, Abruf-Nr. 242948). |
Maßgeblich für die Bestimmung des Gebührenstreitwerts in Verfahren über Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist die Vorschrift des § 51 Abs. 2 bis 4 GKG. Es ist dabei in Stufen vorzugehen:
Ausnahme: Wert der Eilsache = Wert der Hauptsache |
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