Steueränderungen 2024Modifiziertes Kreditzweitmarktförderungsgesetz bringt wichtige Steuerrechtsänderungen mit sich
| Rückblick Dezember 2023: Haushaltsdebakel in Berlin, Uneinigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat in Sachen Wachstumschancengesetz – letztlich verweigert der Bundesrat seine Zustimmung. Um zumindest die unstrittigen Änderungen noch im alten Jahr verabschieden zu können, wird kurzerhand das Kreditzweitmarkförderungsgesetz angepasst und auf Bereiche erweitert, die bis dato Teil des Wachstumschancengesetzes waren. Das Ergebnis: Steuerrechtliche Änderungen. SSP stellt Ihnen die Wichtigsten vor. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zinsschranke erfährt fundamentale Neugestaltung
- 2. „Dezemberhilfe“ wird nicht besteuert
- 3. Vorsorgepauschale ist jetzt an Beitragssätze angepasst
- 4. Personenvereinigungen ab 2024 – rechtsfähig oder nicht?
- 5. Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden erfolgt anders
- 6. Einspruchsbefugnis bei Feststellung ist neu geregelt
- 7. Gesamthandsprinzip entfällt – aber nicht für die Ertragsteuer
AUSGABE: SSP 2/2024, S. 5 · ID: 49860846