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UmzugNeue Umzugskostenpauschalen ab März 2024: So optimieren Sie Ihren Werbungskostenabzug
Abo-Inhalt30.01.20247 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Ein Umzug kann eine kostspielige Angelegenheit sein. Gut, dass man zumindest einen Teil der Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen kann. Immer noch ein bisschen mehr rausholen, lässt sich dank der Umzugskostenpauschalen – und die werden ab März 2024 erhöht. Grund und Anlass genug für SSP, einen Blick auf die Abzugsmöglichkeiten für Umzüge zu werfen und Sie mit den neuen Pauschalen vertraut zu machen, damit Sie keinen Cent verschenken. |
AUSGABE: SSP 2/2024, S. 19 · ID: 46715114
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