EinkommensteuerNeu beim BFH: Ist Corona-Überbrückungshilfe Plus eine steuerpflichtige Betriebseinnahme?
| 300 Mio. Euro hatte NRW für die Überbrückungshilfe Plus bereitgestellt. Für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 erhielten u. a. Solo-Selbstständige und Freiberufler – soweit sie für diese Zeit keine Grundsicherung nach dem SGB erhalten haben – bis zu 1.000 Euro pro Monat, also quasi einen fiktiven Unternehmerlohn. Fraglich blieb: Ist das erhaltene Geld eine steuerpflichtige Betriebseinnahme? Ja, meint das FG Düsseldorf. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |
Architekt sieht in Überbrückungshilfe Plus Ersatz für Grundsicherung
AUSGABE: SSP 2/2024, S. 28 · ID: 49856162