29.08.2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 29.08.2024 abgeschlossen.
PV-AnlagenUpdate PV-Anlagen: Anhängige Musterprozesse kennen und für eine Verfahrensruhe nutzen
Abo-Inhalt27.08.20244 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Wurden im Jahr 2022 für eine unter § 3 Nr. 72 EStG fallende PV-Anlage Betriebsausgaben gezahlt, die sich noch auf 2021 oder früher beziehen, versagt das Finanzamt nicht immer, aber oft den Betriebsausgabenabzug. Gleichermaßen löst es für 2021 gebildete Investitionsabzugsbeträge rückwirkend auf, wenn die Investition erst im Jahr 2022 oder später getätigt wurde. Zwei für alle Steuerzahler unglückliche – und teure – Punkte. Doch nun sind die ersten Musterklagen anhängig, also handeln Sie! |
AUSGABE: SSP 9/2024, S. 18 · ID: 49929738
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion