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WerbungskostenFG Berlin-Brandenburg: Begrenzung der erhöhten Entfernungspauschale ab 21. Kilometer ist nicht verfassungswidrig
| Die Neuregelung der Entfernungspauschale, die eine Erhöhung für die Veranlagungszeiträume 2022 bis 2026 ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro vorsieht und die Pauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer bei 0,30 Euro je Entfernungskilometer belässt, ist nicht verfassungswidrig. Zu dem Ergebnis ist das FG Berlin-Brandenburg gelangt. |
Im konkreten Fall forderte ein Steuerzahler, dass ihm in seiner Steuererklärung für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die volle Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer gewährt werde. Das Finanzamt gewährte dagegen nur die gesetzlich vorgesehene, reduzierte Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Die Klage vor dem FG scheiterte. In der Differenzierung, dass erst ab dem 21. Kilometer die erhöhte Pauschale zu gewähren sei, liege kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch seien weder das Leistungsfähigkeitsprinzip noch das Folgerichtigkeitsprinzip verletzt (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2024, Az. 16 K 16092/23, Abruf-Nr. 242546).
AUSGABE: SSP 9/2024, S. 3 · ID: 50111655