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KapitalanlagenBMF ändert Rechtsauffassung: „Fremdwährungskonto-Inhaber“ sollten Steuererklärungen prüfen
Abo-Inhalt27.08.20244 Min. Lesedauer
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| Eine Kapitalanlage in fremder Währung zu tätigen, kann wirtschaftlich sinnvoll sein; nämlich z. B. um sich gegen eine Abwertung des Euro abzusichern. Bislang liefen solche Fremdwährungskonten „unter dem Radar“ des Finanzamts. Das ändert sich durch eine neue Rechtsauffassung des BMF. Was Inhaber eines verzinslich geführten Fremdwährungskontos deshalb nun veranlassen müssen, zeigt SSP. |
AUSGABE: SSP 9/2024, S. 23 · ID: 50133272
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