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EinkommensteuerAbfindung günstigst versteuern (Teil 3): Diese Gestaltungen minimieren die Steuerlast
Abo-Inhalt29.10.202411 Min. Lesedauer
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| Deutschland schwächelt, viele Unternehmen verringern die Belegschaft; oft mit Zahlung einer Abfindung. Die ist aber zu versteuern. Damit die Steuer nicht zu hoch ausfällt, hat der Gesetzgeber die Fünftel-Regelung geschaffen. Welche speziellen Steuerspartipps bei Abfindungen genutzt werden können, lesen Sie im abschließenden Teil 3 der SSP-Beitragsserie zum Thema „Abfindungen“. Und Sie erfahren, ob es für den abgefundenen Arbeitnehmer aus finanzieller Sicht überhaupt vorteilhaft ist, sich schnell eine neue Anstellung zu suchen. |
AUSGABE: SSP 11/2024, S. 10 · ID: 50201165
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