29.02.2024
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KapitalanlagenAchtung Vorabpauschale: Mögliche Steuerauswirkungen in Zeiten steigender Zinsen
Abo-Inhalt 29.02.2024 5 Min. Lesedauer Von Prof. Dr. Christoph Juhn, Juhn Partner, Kanzlei für Unternehmens-
steuerrecht, Bonn, Düsseldorf, Köln
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| Sie ist zurück. Nach zwei Jahren Pause berechnen Banken wieder eine steuerliche Vorauszahlung auf thesaurierende Fonds, somit auch auf ETF. Entsprechend mussten Anleger seit Januar die sog. Vorabpauschale ans Finanzamt abführen. Grund dafür? Die Rückkehr der Zinsen. Für 2021 und 2022 fiel der von der Bundesbank veröffentlichte Basiszins, mit dem die Pauschale berechnet wird, negativ aus. 2023 kletterte er auf 2,55 Prozent und 2024 liegt er bei 2,29 Prozent, wodurch die Abgabe an den Fiskus für zahlreiche Fonds wieder relevant wird. Doch was bedeutet das konkret? |
AUSGABE: SSP 3/2024, S. 14 · ID: 49920153
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