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29.02.2024

GesetzgebungWachstumschancengesetz: Sein Schicksal entscheidet sich am 22.03. im Bundesrat

24.02.2024 1 Min. Lesedauer

| Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und -rat hat am 21.02.2024 mit den Stimmen der Ampel-Parteien Änderungen zum Wachstumschancengesetz angenommen. Diese würden zu Entlastungen von 3,2 Mrd. Euro führen. Da die Union aber nicht zugestimmt hat, hängt nun alles davon ab, wie der Bundesrat am 22.03.2024 votiert. Dort ist der absolute Showdown, nachdem der Bundestag das Gesetz am 23.02. abgesegnet hat. |

Das Vermittlungsergebnis enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, wie die Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von fünf Prozent und eine befristete degressive AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) oder die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Außerdem sind u. a. Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau enthalten.

Zwei Tage nach dem Vermittlungsausschuss hat der Bundestag am 23.02. dem geänderten Gesetz zugestimmt. Damit das Wachstumschancengesetz in Kraft treten kann, muss es aber auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22.03.2024 absegnen. SSP bleibt dran.

Weiterführende Hinweise
  • Ergebnis der 3. Sitzung des Vermittlungsausschusses am 21.02.2024 → Abruf-Nr. 239876
  • Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness → www.iww.de/s10397

AUSGABE: SSP 3/2024, S. 2 · ID: 49922636

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