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März 2025

SachverständigenkostenBVSK-Befragung ist als Schätzgrundlage nicht einfach zu erschüttern

Abo-Inhalt17.02.20251 Min. Lesedauer

| Um die Honorarbefragung des BVSK ausreichend zu erschüttern, ist mehr erforderlich, als nur zu behaupten, die üblichen Sätze seien im jeweiligen Bezirk höher oder niedriger und dazu Sachverständigenbeweis anzubieten. Das entschied das AG Essen unter Bezugnahme auf OLG München 26.2.16, 10 U 579/15. |

Ein substanziierter Vortrag erfordere nach Ansicht des Gerichts die konkrete Darstellung anhand von Bezugsfällen der Abrechnungspraxis von mindestens zehn Prozent der Schadensgutachter des relevanten Bezirks über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vor Rechnungsstellung des streitigen Gutachtens (AG Essen 20.8.24, 29 C 180/24, Abruf-Nr. 246286, eingesandt von RA Gökhan Cakmak, Essen).

AUSGABE: VA 3/2025, S. 38 · ID: 50308174

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