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März 2025

AnwaltsgebührenGebührengutachten: 1,6-Gebühr bei einer Unfallabwicklung

Abo-Inhalt17.02.20251 Min. Lesedauer

| In einem Rechtsstreit zur Höhe der berechtigten Rechtsanwaltsgebühr in einer Unfallsache hat die Pfälzische Anwaltskammer Zweibrücken für das AG Kaiserslautern ein Gebührengutachten erstattet. Die maßgebliche Passage wird hier wörtlich wiedergegeben: |

„Über den durchschnittlichen Umfang einer Verkehrsunfallregulierung gehen hinaus die Einholung einer Freigabe durch die Leasinggesellschaft und auch die verschiedenen Rücksprachen mit der Reparaturwerkstatt. Auch die Telefonate mit der Beklagten wegen der Dauer des Mietfahrzeugs und Telefonate mit dem Mandanten wegen der Teilzahlungen und Telefonate mit dem Gutachter können als über den durchschnittlichen Umfang einer Verkehrsunfallregulierung hinausgehend bewertet werden. … Die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken kommt daher zu der Wertung, dass der Rechtsanwalt im Hinblick auf den überdurchschnittlichen Umfang die Geschäftsgebühr auch oberhalb der Mittelgebühr von 1,5 in Ansatz bringen konnte. Damit kommt die Kappungsgrenze von 1,3 nicht mehr in Betracht. Die in Ansatz gebracht Geschäftsgebühr von 1,6 kann somit als angemessen erachtet werden. Dabei war der Toleranzbereich von 20 bis 30 % nicht mehr zu berücksichtigen.“ (Abruf-Nr. für das Gutachten 245546).

AUSGABE: VA 3/2025, S. 41 · ID: 50314235

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