Nutzungsausfall
Mietwagenanspruch, obwohl HU-Termin 6 Monate überzogen war
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe März 2025 abgeschlossen.
RechtsfolgenGericht muss Rechtsfolgen richtig begründen
| Als Verteidiger muss man auch darauf achten, ob das AG bei einer Verurteilung im Bußgeldverfahren die verhängten Rechtsfolgen zutreffend begründet hat. Dazu stellen wir zwei neuere Entscheidungen vor. |
In einem Beschluss vom 6.11.24 hatte das OLG Naumburg zum Vorbringen des Betroffenen gegen ein Fahrverbot Stellung genommen. Dieser hatte eine sog. Härtesituation geltend gemacht, die ein Absehen der Verhängung eines Fahrverbots rechtfertige. Das AG hatte das mit dem Argument verneint, dass der Betroffene vor dem Antritt einer neuen Stelle für ca. ein Jahr arbeitslos gewesen sei. Er hätte das Fahrverbot in dieser Zeit gegen sich vollstrecken lassen können. Das hielt das OLG für unzulässig (6.11.24, 1 ORbs 219/24, Abruf-Nr. 245849). Denn diese Argumentation läuft darauf hinaus, dass ein zulässiges Verteidigungsverhalten unzulässig zum Nachteil des Betroffenen verwertet wird. Zwar muss sich der Betroffene auf ein mögliches Verbot einstellen, wenn er einen Bußgeldbescheid erhält. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Absehen vom Fahrverbot wegen besonderer beruflicher Härten ausgeschlossen ist, wenn der Betroffene erst nach Erhalt eines Bußgeldbescheids und anschließender Arbeitslosigkeit eine neue Arbeit aufnimmt (so auch OLG Bamberg 9.11.17, 3 Ss OWi 1556/17; OLG Jena 24.5.04, 1 Ss 328/03).
AUSGABE: VA 3/2025, S. 48 · ID: 50282112