Apr. 2025
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AnwaltsgebührenGutachten der RAK Hamm zu 1,8-Gebühr bei Unfallsache mit Schmerzensgeldkomponente
Leseprobe10.03.20251 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| In einer Unfallsache mit einer Schmerzensgeldkomponente hat die bearbeitende Rechtsanwältin eine 1,8-Gebühr berechnet. Die RAK Hamm kommt in ihrer gutachterlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass das nicht zu beanstanden ist (RAK Hamm, gutachterliche Stellungnahme vom 29.11.24, Abruf-Nr. 247089, eingesandt von RAin Verena Höfer, Siegen). |
Leserservice | Die VA-Leser werden gebeten, gutachterliche RAK-Stellungnahmen zur oberhalb der Mittelgebühr berechneten Anwaltsgebühr einzusenden, damit für die Leser eine entsprechende Sammlung angelegt werden kann.
AUSGABE: VA 4/2025, S. 58 · ID: 50347972
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