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Reform des MutterschutzesÄnderungen beim MuSchG ab dem 1.6.25

Abo-Inhalt07.04.20257 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

| Am 30.1.25 beschloss der Bundestag durch Änderung des MuSchG einen verbesserten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt. Am 14.2.25 ließ der Bundesrat das Gesetz durch Einspruchsverzicht passieren. Der Mutterschutz nach einer Entbindung mit Fehlgeburt wird erweitert. Was ändert sich ab 1.6.25? |

AUSGABE: AA 4/2025, S. 70 · ID: 50359723

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