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Jan. 2025

PersonalmanagementArbeitsrechtliche Formerfordernisse: BEG IV schafft zum 01.01.2025 Erleichterungen

Abo-Inhalt02.01.20254 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Karin Sültrop, LL.M., Osborne Clarke, Köln

| Zum 01.01.2025 ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) in Kraft getreten. Es wirkt sich auch arbeitsrechtlich aus. Relevante Änderungen bringt es für Kfz-Betriebe bei Abschlüssen von Arbeitsverträgen und bei der Durchführung von Arbeitsverhältnissen. Auf den aktuellen Stand bringt Sie ASR. |

AUSGABE: ASR 1/2025, S. 22 · ID: 50260562

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