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AusfallschadenVerzögerte Reparaturen – und nun auch noch Jahreswechsel: Drei Urteile beschäftigen sich mit dem zusätzlichen Zeitverlust
Abo-Inhalt02.01.20251 Min. Lesedauer
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Verzögerung um Weihnachten und Neujahr ist „gerichtsbekannt“
| Fachkräftemangel und gestörte Lieferketten sind derzeit an der Tagesordnung. Die Folge sind Reparaturverzögerungen bei Unfallschäden. Und nun kommt noch die Zeit um den Jahreswechsel 2024/2025 hinzu. Vorsorglich folgen hier einige Zitate aus Urteilen, die sich mit dem zusätzlichen Zeitverlust beschäftigen. |
AUSGABE: ASR 1/2025, S. 3 · ID: 50267935
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