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Jan. 2025

SachbezügeUnterkunft und Verpflegung: Seit 01.01.2025 gelten neue Werte

Leseprobe02.01.20251 Min. Lesedauer

| Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst – so geschehen auch für das Jahr 2025. Konkret gelten seit 01.01.2025 folgende Werte: |

PRAXISTIPP | Unentgeltliche Mahlzeiten – ob in der Kantine, über Essensmarken oder Restaurantgutscheine – müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem Arbeitgeber diesen Betrag vom Lohn einbehalten oder der Arbeitnehmer den Betrag zuzahlt.
  • Der Monatswert für die Unterkunft ist auf 282 Euro (2024: 278 Euro) gestiegen.
  • Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt
    • der monatliche Gesamtwert von 333 Euro (2024: 313 Euro) bzw.
    • der Einzelwert für ein Frühstück von 2,30 Euro (2024: 2,17 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen von 4,40 Euro (2024: 4,13 Euro) – der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung also 11,10 Euro.
  • Die Sachbezugswerte für Mietwohnungen unterscheiden sich von denen für Unterkünfte. Sie betragen
    • 4,95 Euro (2024: 4,89 Euro) je Quadratmeter monatlich bzw.
    • 4,05 Euro (2024: 4 Euro) je Quadratmeter monatlich bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche).
Weiterführende Hinweise

AUSGABE: ASR 1/2025, S. 4 · ID: 50259460

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