Jan. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Jan. 2025 abgeschlossen.
SachbezügeUnterkunft und Verpflegung: Seit 01.01.2025 gelten neue Werte
Leseprobe02.01.20251 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Höhere Verbraucherpreise bedingen höhere Werte
| Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst – so geschehen auch für das Jahr 2025. Konkret gelten seit 01.01.2025 folgende Werte: |
- Der Monatswert für die Unterkunft ist auf 282 Euro (2024: 278 Euro) gestiegen.
- Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt
- der monatliche Gesamtwert von 333 Euro (2024: 313 Euro) bzw.
- der Einzelwert für ein Frühstück von 2,30 Euro (2024: 2,17 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen von 4,40 Euro (2024: 4,13 Euro) – der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung also 11,10 Euro.
- Die Sachbezugswerte für Mietwohnungen unterscheiden sich von denen für Unterkünfte. Sie betragen
- 4,95 Euro (2024: 4,89 Euro) je Quadratmeter monatlich bzw.
- 4,05 Euro (2024: 4 Euro) je Quadratmeter monatlich bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche).
AUSGABE: ASR 1/2025, S. 4 · ID: 50259460
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion