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PersonalmanagementMindestlohn: Zum 01.01.2025 ist er auf 12,82 Euro gestiegen

02.01.2025 1 Min. Lesedauer

| Der gesetzliche Mindestlohn ist am 01.01.2025 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Das betrifft auch die Vergütung von Mitarbeitern in Autohäusern, die nicht nur fixe Gehaltskomponenten erhalten. |

Bei einem Vollzeitmitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beträgt die regelmäßige monatliche Arbeitszeit 173,33 Stunden (40 Wochenstunden x 13/3). Sie müssen ihm folglich ein Gehalt in Höhe von mindestens 2.223 Euro (12,82 Euro x 173,33) zahlen, um seinen Mindestlohnanspruch zu erfüllen.

Ausgabe: 1/2025, S. 4 · ID: 50267964

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