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Jan. 2025

AusfallschadenMietwagenkosten bei Reparaturstopp wegen Vorschadeneinwand

Abo-Inhalt02.01.20251 Min. Lesedauer

| Die Reparatur hat bereits begonnen, als der Versicherer nach Vorschäden fragt. Der Anwalt des Geschädigten regt an, die Reparatur zu stoppen, was auch geschieht. Es werden Dokumente zu dem alten Schaden besorgt, die zeigen: Der war außerhalb des aktuellen Schadenbereichs. Dann wird die Reparatur fortgesetzt. Diesen Fall hatte das AG Bonn auf dem Tisch. |

Die Mietwagenkosten für den durch den Reparaturstopp entstandenen Zeitraum wollte der Versicherer nicht übernehmen. Er habe ja keinen Reparaturstopp verlangt. Dazu das Gericht: Es ist allgemein und auch gerichtsbekannt, dass die Frage von Vorschäden für die Abrechnung der Reparaturkosten relevant ist, kann ein Vorschaden doch zur Kürzung der Reparaturkosten oder sogar zum Ausschluss der Zahlungspflicht des gegnerischen Versicherers führen. Zudem sei die Nachfrage nicht nachvollziehbar, wenn der Versicherer sie nicht bei seiner Entscheidung über die Abrechnung berücksichtigen wollte. Bei prognostizierten Reparaturkosten von mehr als 8.000 Euro netto kann dem Geschädigten nicht zugemutet werden, die Reparatur trotz Nachfrage des gegnerischen Versicherers voranzutreiben, um die Mietwagenkosten gering zu halten (AG Bonn, Urteil vom 05.11.2024, Az. 114 C 16/24, Abruf-Nr. 245027, eingesandt von Rechtsanwalt Hans-Jürgen Palm, HELIS, Hürth).

AUSGABE: ASR 1/2025, S. 3 · ID: 50267932

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