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SonderzahlungenInflationsausgleichsprämie: Kann Sie der Arbeitgeber ab 2025 weiterzahlen?
| Für die Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 hatte der Gesetzgeber mit § 3 Nr. 11c EStG die steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Ein ASR-Leser möchte nun wissen: Kann die Prämie auch ab 2025 weitergezahlt werden? |
Antwort | Fließt einem Arbeitnehmer ab dem 01.01.2025 eine Inflationsausgleichsprämie zu, dann ist diese nicht mehr über § 3 Nr. 11c EStG steuer- und beitragsfrei. Dieser Umstand verhindert allerdings nicht, dass Sie als Arbeitgeber die Prämie weiterzahlen. Sie müssen nur ab der Lohnabrechnung für Januar 2025 fortfolgend darauf achten, dass Sie die bisher steuer- und beitragsfrei behandelte Zahlung nun als steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn in der Lohnabrechnung erfassen und entsprechende Abgaben einbehalten und abführen. Dabei können Sie die Prämie wie bisher als fixen monatlichen Betrag (z. B. 100 Euro) zahlen. Eine Anpassung des Stundenlohns ist nicht erforderlich. Sie können die ab 2025 erfolgende Zahlung auch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn leisten.
AUSGABE: ASR 1/2025, S. 5 · ID: 50254126