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KaufrechtWohnmobil, Rücktritt und Nutzungsentschädigung – und was sagt der BGH dazu?
Abo-Inhalt02.01.20252 Min. Lesedauer
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| Der BGH hat es in einem Abgasbetrugsfall unter deliktischen Gesichtspunkten bearbeitet, doch bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag unter kaufrechtlichen Aspekten stellt sich die Frage genauso: Wie ist der Wert der Nutzung eines Wohnmobils zu ermitteln, den der Verkäufer vom zurückzuzahlenden Kaufpreis in Abzug bringen kann? Für Pkw ist das klar: (Kaufpreis x gefahrene Kilometer) : Gesamtlaufleistungserwartung. Doch passt diese Formel auch für ein Wohnmobil? Im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde lag diese Frage dem BGH vor. ASR hat die Details für Sie. |
Die Gerichte haben ein weites Ermessen bei ihrem Vorgehen
AUSGABE: ASR 1/2025, S. 7 · ID: 50261503
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