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AutokaufKunde reagiert mit Grimasse-Emoji auf Kfz-Lieferverzögerung: Das signalisiert kein Einverständnis
| Beantwortet ein Kunde Ihre Ankündigung, dass sich die Lieferung eines bestellten Fahrzeugs verzögert, per WhatsApp mit einem Grimasse-Emoji, liegt darin kein Einverständnis mit der Lieferverzögerung. Das hat das OLG München entschieden. |
Im konkreten Fall hatte der Kunde bei einem Autohaus einen Ferrari SF90 Stradale zu einem Preis von 620.000 Euro bestellt. In der Folgezeit kam es zu mehreren Lieferverzögerungen. Der Verkäufer schrieb dem Kunden per WhatsApp: „(...) Der SF 90 Stradale rutscht leider auf erstes Halbjahr 2022. Das konnten wir nicht absehen und können wir nicht beeinflussen. Immerhin ist der dann zur nächsten Saison da. (...)“. Darauf antwortete der Kunde mit einem „Ups“ und einem Grimasse-Emoji. Weitere Lieferverzögerungen folgten. Schließlich erklärte der Kunde den Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Autohaus war jedoch der Ansicht, dass sich der Kunde durch sein Emoji mit der Verzögerung einverstanden erklärt habe und somit gar nicht zurücktreten könne.
AUSGABE: ASR 1/2025, S. 1 · ID: 50253214