Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Okt. 2025

MietrechtKündigung eines Mietvertrags wegen Zahlungsverzug

Abo-Inhalt13.10.2025191 Min. Lesedauer

| Nach § 543 BGB haben Vermieter das Recht, einen Mietvertrag wegen Zahlungsverzug der Mieter außerordentlich zu kündigen. Die Mieter können die Folgen einer solchen Kündigung jedoch abwenden, wenn sie die Mietschulden rechtzeitig ausgleichen (Schonfristzahlung). Umstritten ist, ob eine solche Schonfristzahlung neben der außerordentlichen Kündigung, auch eine ordentliche Kündigung abwenden kann. Der BGH hat sich zu dieser Frage erneut positioniert und abweichende Auffassungen der Instanzgerichte kassiert. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: FMP 10/2025, S. 171 · ID: 50526454

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte