Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Okt. 2025

VertragsstrafeRechtsmissbräuchlichkeit einer Vertragsstrafe

Abo-Inhalt13.10.2025180 Min. Lesedauer

| Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie im Zusammenhang mit einer missbräuchlichen Abmahnung erfolgt. |

Das Abmahnwesen ist weiter ein kritisches Rechtsfeld im Spannungsfeld zwischen der Geltendmachung berechtigter Belange und der reinen Generierung von Einnahmen. Der Einwand des Rechtsmissbrauchs wird für das OLG Hamm (27.5.25, 4 U 78/22, Abruf-Nr. 250136) gestützt, wenn eine Abmahnung unter Umständen ausgesprochen wurde, die auf eine wettbewerbsfremde Zielsetzung hindeutet. Die Abmahnpraxis, bei der in erheblichem Umfang Abmahnungen ohne gerichtliche Weiterverfolgung erfolgen, spricht für eine Strategie der Einnahmeerzielung und gilt als deutliches Indiz für Rechtsmissbrauch. Die Abgabe einer pauschalen, weit gefassten Unterlassungserklärung, die auch andere Verstöße umfasst, kann ein weiteres Indiz für rechtsmissbräuchliches Vorgehen sein.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: FMP 10/2025, S. 169 · ID: 50526450

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte