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Jan. 2009

ElternzeitAblehnung der Elternteilzeit bei fehlendem Bedarf

Abo-Inhalt12.01.20093 Min. Lesedauer

Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig (Elternteilzeit). Ein Arbeitnehmer hat aber keinen Anspruch auf verringerte Arbeitszeit während der Elternzeit und damit auch keinen Anspruch auf Elternteilzeit, wenn der Arbeitgeber keinen Bedarf für die Beschäftigung des in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers hat; wenn also dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig (Elternteilzeit). Ein Arbeitnehmer hat aber keinen Anspruch auf verringerte Arbeitszeit während der Elternzeit und damit auch keinen Anspruch auf Elternteilzeit, wenn der Arbeitgeber keinen Bedarf für die Beschäftigung des in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers hat; wenn also dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Mit diesem Tenor hat das BAG sich auf die Seite der Arbeitgeber gestellt. Die Elternteilzeit setze eine vertragliche Vereinbarung voraus. Zu deren Abschluss sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Ist also das Unternehmen überbesetzt, muss er keine Elternteilzeit gewähren.

AUSGABE: LGP 1/2009, S. 3 · ID: 123847

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