Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Jan. 2009

ArbeitsrechtAngestellter Taxifahrer muss Ersatzfahrzeug erhalten

Abo-Inhalt12.01.20092 Min. Lesedauer

Ein Taxiunternehmer gerät in Annahmeverzug, wenn er seinem angestellten Taxifahrer, dessen zugewiesenes Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht einsatzbereit ist, kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt.

Ein Taxiunternehmer gerät in Annahmeverzug, wenn er seinem angestellten Taxifahrer, dessen zugewiesenes Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht einsatzbereit ist, kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Nachdem Arbeitgeber und Taxifahrer sich in einem vorherigen Verfahren über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt hatten, musste der Arbeitgeber aufgrund des Annahmeverzugs dem Taxifahrer jetzt noch den bis zum rechtskräftigen Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses offenen Lohn zahlen, obwohl dieser nicht mehr gearbeitet hatte. (LAG Köln, Urteil vom 20.2.2008, Az: 7 Sa 753/06)(Abruf-Nr. 083638083638)

AUSGABE: LGP 1/2009, S. 3 · ID: 123848

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2009

Bildrechte