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NichtanwendungserlassDienstwagenbesteuerung - BFH entscheidet erneut im Sinne der Arbeitnehmer
Ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Dienstwagen muss nur insoweit versteuert werden, wie der Dienstwagen für diese Fahrten tatsächlich genutzt wird. Das hatte der BFH entschieden. Doch die Finanzverwaltung will die Urteile nicht bzw. nur teilweise anwenden (BMF, Schreiben vom 23.10.2008, Az: IV C 5 - S 2334/08/10010; Abruf-Nr. 083881083881). Die Gegenwehr dürfte jedoch bald zusammenbrechen. Denn der BFH hat seine Rechtsprechung jetzt bestätigt.
Ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Dienstwagen muss nur insoweit versteuert werden, wie der Dienstwagen für diese Fahrten tatsächlich genutzt wird. Das hatte der BFH entschieden. Doch die Finanzverwaltung will die Urteile nicht bzw. nur teilweise anwenden (BMF, Schreiben vom 23.10.2008, Az: IV C 5 - S 2334/08/10010; Abruf-Nr. 083881083881). Die Gegenwehr dürfte jedoch bald zusammenbrechen. Denn der BFH hat seine Rechtsprechung jetzt bestätigt.
AUSGABE: LGP 1/2009, S. 8 · ID: 123853