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Arbeitsrecht Verkehrsverstoß - Arbeitgeber muss Geldbuße nicht erstatten
Ein Berufskraftfahrer muss Geldbußen wegen Verkehrsverstößen aus der eigenen Tasche bezahlen. Er ist persönlich für das Einhalten der Lenk- und Ruhezeiten sowie das ordnungsgemäße Funktionieren und das richtige Verwenden des Fahrtenschreibers verantwortlich.
Ein Berufskraftfahrer muss Geldbußen wegen Verkehrsverstößen aus der eigenen Tasche bezahlen. Er ist persönlich für das Einhalten der Lenk- und Ruhezeiten sowie das ordnungsgemäße Funktionieren und das richtige Verwenden des Fahrtenschreibers verantwortlich. Auch entgegenstehende Anordnungen des Arbeitgebers entlasten ihn nicht und begründen keinen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.4.2008, Az: 10 Sa 892/06; Abruf-Nr. 082255082255).
AUSGABE: LGP 1/2009, S. 4 · ID: 123850