Jan. 2009
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Änderung der EStRPensionszusagen für beherrschende GGf: Neue Altersgrenzen bei steuerlicher Bewertung
Abo-Inhalt12.01.20094 Min. Lesedauer von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, München
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Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) muss künftig eine Staffelung nach dem Geburtsjahrgang erfolgen (R 6a Abs. 8 EStR).
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) muss künftig eine Staffelung nach dem Geburtsjahrgang erfolgen (R 6a Abs. 8 EStR).
AUSGABE: LGP 1/2009, S. 14 · ID: 123856
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