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KünstlersozialabgabeKünstlersozialabgabe für „Superstar“-Juroren
Abo-Inhalt12.01.20092 Min. Lesedauer
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RTL muss für Dieter Bohlen und seine „DSDS“-Kollegen Künstlersozialabgabe zahlen. Das hat jetzt das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt.
RTL muss für Dieter Bohlen und seine „DSDS“-Kollegen Künstlersozialabgabe zahlen. Das hat jetzt das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Tätigkeit der Jury unterfalle der Unterhaltungskunst. Das Künstlersozialversicherungsgesetz gebe keinen besonderen Qualitätsrahmen vor. Es reiche aus, wenn die Juroren eine eigenschöpferische Leistung zur Unterhaltung des Fernsehpublikums erbringen.
AUSGABE: LGP 1/2009, S. 2 · ID: 123845
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