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Neuregelung zum 1. Januar 2009Gesundheitsfonds: Der einheitliche Beitragssatz und seine Folgen
Seit dem 1. Januar 2009 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz. Daneben sind Zusatzbeiträge und Prämienzahlungen möglich. Damit die Beiträge korrekt dem Gesundheitsfonds zugeordnet werden können, müssen Beiträge, die 2009 für Zeiträume vor dem 1. Januar 2009 gezahlt werden, mit Korrektur-Beitragsweisen übermittelt werden.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz. Daneben sind Zusatzbeiträge und Prämienzahlungen möglich. Damit die Beiträge korrekt dem Gesundheitsfonds zugeordnet werden können, müssen Beiträge, die 2009 für Zeiträume vor dem 1. Januar 2009 gezahlt werden, mit Korrektur-Beitragsweisen übermittelt werden.
AUSGABE: LGP 1/2009, S. 12 · ID: 123855