Juli 2009
Arbeitslosengeld
Bei Gehaltsverzicht erweiterter Bemessungszeitraum möglich
06.07.2009
2 Min. Lesedauer
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Arbeitgeber muss sofort tätig werdenDas Auswerten eines Lohnsteuerhaftungsbescheids vermeidet Säumniszuschläge!
Abo-Inhalt06.07.200923 Min. Lesedauer von Raschid Bouabba, MCGB-Unternehmensberatung, Berlin
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Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ein Lohnsteuerhaftungsbescheid im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Beitragspflichten ausgewertet wird. Denn erfolgt die Auswertung erst im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung werden Säumniszuschläge fällig und es drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ein Lohnsteuerhaftungsbescheid im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Beitragspflichten ausgewertet wird. Denn erfolgt die Auswertung erst im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung werden Säumniszuschläge fällig und es drohen strafrechtliche Konsequenzen.
AUSGABE: LGP 7/2009, S. 118 · ID: 128304
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