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Juli 2009

Arbeitgeber muss sofort tätig werdenDas Auswerten eines Lohnsteuerhaftungs­bescheids vermeidet Säumniszuschläge!

Abo-Inhalt06.07.200923 Min. Lesedauer von Raschid Bouabba, MCGB-Unternehmensberatung, Berlin

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ein Lohnsteuerhaftungsbescheid im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Beitragspflichten ausgewertet wird. Denn erfolgt die Auswertung erst im Rahmen einer Sozialver­sicherungsprüfung werden Säumniszuschläge fällig und es drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ein Lohnsteuerhaftungsbescheid im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Beitragspflichten ausgewertet wird. Denn erfolgt die Auswertung erst im Rahmen einer Sozialver­sicherungsprüfung werden Säumniszuschläge fällig und es drohen strafrechtliche Konsequenzen.

AUSGABE: LGP 7/2009, S. 118 · ID: 128304

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