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Juli 2009

KrankenversicherungRückforderung von AG-Zuschüssen - Sozialgerichte zuständig

Abo-Inhalt06.07.20093 Min. Lesedauer

Will der Arbeitgeber zu Unrecht gezahlte Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung von einem Arbeitnehmer zurückfordern, muss er vor dem Sozialgericht klagen. Das ergibt sich aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des BAG.

Will der Arbeitgeber zu Unrecht gezahlte Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung von einem Arbeitnehmer zurückfordern, muss er vor dem Sozialgericht klagen. Das ergibt sich aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des BAG. Im Entscheidungsfall zahlte der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung. Später stellte der Rentenversicherungsträger fest, dass der Arbeitnehmer gar nicht krankenversicherungsfrei war, weil sein Arbeitsentgelt die Jahresentgeltgrenze nicht überschritten hatte. Der Arbeitgeber forderte daraufhin die von ihm geleisteten Zuschüsse vor dem Arbeitsgericht zurück. Das BAG belehrte ihn jedoch eines Besseren: Fragen über die Rückgewährung von Leistungen, die sozialrechtlich geregelt sind, seien ohne Hinzutreten weiterer arbeitsvertraglicher Vereinbarungen grundsätzlich demselben Rechtsverhältnis zuzuordnen, wie die Ansprüche selbst. Außerdem handelte es sich bei der Rückforderung überzahlter Zuschüsse zur Krankenversicherung nicht um die Rückforderung überzahlter Vergütung. (Beschluss vom 19.8.2008, Az: 5 AZB 75/08)(Abruf-Nr. 091478091478)

AUSGABE: LGP 7/2009, S. 111 · ID: 128296

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