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Juli 2009

FG entscheidet steuerzahlerfreundlichSteuerermäßigung bei Abfindungszahlung über mehrere Veranlagungszeiträume

Abo-Inhalt06.07.20095 Min. Lesedauer

Auch für eine in zwei Veranlagungszeiträumen gezahlte Abfindung kann der Arbeitnehmer die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, wenn im ersten Jahr nur eine sehr geringe Teilleistung erbracht wird. Diese steuer­zahlerfreundliche Entscheidung hat das FG Nürnberg gefällt.

Auch für eine in zwei Veranlagungszeiträumen gezahlte Abfindung kann der Arbeitnehmer die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, wenn im ersten Jahr nur eine sehr geringe Teilleistung erbracht wird. Diese steuer­zahlerfreundliche Entscheidung hat das FG Nürnberg gefällt.

AUSGABE: LGP 7/2009, S. 117 · ID: 128303

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