Arbeitslosengeld
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Beitragssatz sinkt - Zusatzbeiträge drohenZusatzbeitrag der Krankenkassen - Arbeitnehmer können Sonderkündigungsrecht nutzen
Seit 1. Juli 2009 beträgt der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch 14,9 Prozent. Gleichzeitig mehren sich aber auch die Anzeichen, dass einige Krankenkassen demnächst erstmals einen Zusatzbeitrag erheben müssen. Aufgrund des bestehenden Sonderkündigungsrechts können Arbeitnehmer diese Beitragserhöhung aber vermeiden.
Seit 1. Juli 2009 beträgt der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch 14,9 Prozent. Das heißt: Arbeitnehmer zahlen ab Juli 2009 nur noch einen Beitrag in Höhe von 7,9 Prozent (inklusive Sonderbeitrag); Arbeitgeber 7,0 Prozent. Gleichzeitig mehren sich aber auch die Anzeichen, dass einige Krankenkassen demnächst erstmals einen Zusatzbeitrag erheben müssen. Aufgrund des bestehenden Sonderkündigungsrechts können Arbeitnehmer diese Beitragserhöhung aber vermeiden.
AUSGABE: LGP 7/2009, S. 122 · ID: 128305