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Juli 2009

Betriebsveranstaltungen Geschlossener Teilnehmerkreis verhindert Pauschalversteuerung

Abo-Inhalt06.07.20093 Min. Lesedauer

Eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung ist keine steuerbegünstigte Betriebsveranstaltung. Eine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG ist in diesem Fall deshalb nicht möglich.

Eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung ist keine steuerbegünstigte Betriebsveranstaltung. Eine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG ist in diesem Fall deshalb nicht möglich. Das hat der BFH entschieden und wie folgt begründet: Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung ist, dass die Teilnahme an der Veranstaltung grundsätzlich allen Mitarbeitergruppen offen steht. Die Teilnahme darf nicht von der Stellung im Betrieb, von der Lohngruppe, von besonderen Leistungen oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen. Es dürfen nicht bestimmte Arbeitnehmergruppen bevorzugt werden. Zwar kann auch eine steuerlich begünstigte Betriebsveranstaltung vorliegen, wenn die Veranstaltung nur für eine Organisationseinheit des Betriebs durchgeführt wird (zum Beispiel für einzelne Abteilungen). Das gilt aber nur, wenn es sich um eine „vertikale“ Auswahl der teilnahmeberechtigten Personen handelt. Vertikal heißt, dass aus einer Organisationseinheit eines Betriebs jeder, das heißt sowohl der einfache Arbeiter als auch der Leiter der Einheit teilnehmen dürfen. (Urteil vom 15.1.2009, Az: VI R 22/06)(Abruf-Nr. 091083091083)

AUSGABE: LGP 7/2009, S. 109 · ID: 128289

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