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Juli 2009

Betriebliche Altersversorgung Keine Anrechnung beim Arbeitslosengeld II für Ehepartner

Abo-Inhalt06.07.20092 Min. Lesedauer

Der Arbeitgeberanteil an vermögenswirksamen Leistungen sowie Zahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse im Zuge einer Gehaltsumwandlung stellen nach Ansicht des LSG Rheinland-Pfalz kein beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigendes Einkommen dar.

Der Arbeitgeberanteil an vermögenswirksamen Leistungen sowie Zahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse im Zuge einer Gehaltsumwandlung stellen nach Ansicht des LSG Rheinland-Pfalz kein beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigendes Einkommen dar. Denn sie sind zweckgebunden. Im Urteilsfall wurde einem Ehemann das Arbeitslosengeld II wegen zur hoher Einkünfte seiner Ehefrau verweigert. Das zu hohe Einkommen ergab sich aber nur, weil die Zahlungen des Arbeitgebers mit berücksichtigt wurden. (Urteil vom 25.11.2008, Az: L 3 AS 118/07) (Abruf-Nr. 090591090591)

AUSGABE: LGP 7/2009, S. 111 · ID: 128297

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