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SonderleistungenBFH-Musterprozess zu steuerfreier Corona-Sonderzahlung
11.10.2024 1 Min. Lesedauer
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Revision unter Az. VI R 25/24 anhängig
| Konnte ein Arbeitgeber Sonderleistungen wie z. B. Urlaubsgeld – worauf arbeitsrechtlich kein Anspruch bestand – teilweise als steuerfreie Corona-Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11a EStG auszahlen? Damit muss sich der BFH in einem Revisionsverfahren mit dem Az. VI R 25/24 befassen. Vorgelegt hat das FG Niedersachsen. Es hat auf sein steuerzahlernachteiliges Urteil (vom 24.07.2024, Az. 9 K 196/22, Abruf-Nr. 244177) die Revision zugelassen. |
AUSGABE: LGP 11/2024, S. 211 · ID: 50200544
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